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Blitzschutzanlagen


Wie entsteht ein Blitz?

Der Aufwind in einer Gewitterwolke bewirkt eine Trennung der positiven und negativen Ladungen. Die folgende elektrische Entladung ist der Blitz. Er bildet sich entweder als Wolke-Wolke-Blitz, was im Volksmund als Wetterleuchten bezeichnet wird. Oder die Entladung erfolgt zwischen einer negativ geladenen Wolke und der positiv geladenen Erde. Dann handelt es sich um einen Wolken-Erde-Blitz. Er ist wesentlich seltener, aber gefährlicher. Am Einschlagpunkt, sei das nun ein Gebäude, Kamin, Antenne, Baum oder Lebewesen, wirkt der Blitz wie eine Stromquelle und sucht sich nicht den kürzesten, sondern den bequemsten Weg zur Erde.




Wie funktioniert der Blitzschutz?

Die Blitzschutzanlage hat die Aufgabe den Blitzstrom von brennbaren Strukturen fernzuhalten. Er wird über Kupferleiter in die Erde abgeleitet. Die Anlage besteht aus Fangleitungen, die den Blitz auffangen. Das können Drähte, Blecheinfassungen, Rinnen, etc. sein. Die Ableitungen führen den Strom ausserhalb des Gebäudes zur Erde, wo die Erdung den Übergang in den Erdboden ermöglicht. Fazit: Die Blitzschutzanlage beugt nicht Blitzeinschlägen vor, aber im Falle eines Einschlages wird der Blitzstrom gefahrlos in die Erde abgeleitet.




Die vier Elemente einer Blitzschutzanlage

Wann braucht es eine Blitzschutzanlage?

Pro Jahr und km2 zählt man in der Schweiz zwischen drei und vier Blitzeinschlägen. Es besteht deshalb für jedes einzelne Objekt ein gewisses Risiko. Private Gebäude ab 3000 m3 und öffentliche Gebäude unterstehen einer Blitzschutzpflicht. Der Bau einer Blitzschutzanlage wird für exponierte Gebäude empfohlen. Freiwillig erstellte Anlagen werden im Kanton St Gallen von der GVA subventioniert.




Der Blitzschutz macht sich in Sekundenbruchteilen bezahlt!


Die Blitzschutzkontrolle

Alle fünf Jahre ist im Kanton St. Gallen die Kontrolle der Blitzschutzanlagen fällig. Die Anlagen werden durch die Gemeinde-Aufseher geprüft. Die Kontrollen sind gebührenfrei. Dabei wird der Widerstand der Erdung kontrolliert und der Zustand der Anlage überprüft.


Festgestellte Mängel müssen durch den Fachmann behoben werden. Denn eine mangelhafte Blitzschutzanlage ist gefährlicher als keine!